Allgemeine Geschäftsbedingungen
| Geltungsbereich: Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, liegen diese Bedingungen allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen zugrunde, die von der C&D Copy- und Druck Ges.m.b.H., im folgenden kurz C&D genannt, erbracht werden. Alle Aufträge von Bestellern denen diese Bedingungen bekannt sind oder sein müssen, gelten als zu diesen Bedingungen erteilt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders bestimmt wird. Angebote: Die Angebote von C&D sind freibleibend, sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Alle Angebote bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Form. Aufträge die vom Angebotstext abweichen bedürfen bezüglich der Verbindlichkeit seitens C&D einer schriftlichen Bestätigung. Alle Angebote sind, wenn nicht anders bestimmt, ein Monat gültig. Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. C&D ist grundsätzlich berechtigt vor Ausführung eines Auftrages ein firmenmäßig gezeichnetes Auftragsschreiben anzufordern. Lieferumfang und Lieferung: Der Umfang der Lieferung ist im Auftrag angegeben. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die in der Auftragsbestätigung als ausdrücklich zugesichert bezeichnet sind. Lieferungen erfolgen, falls dies nicht anders vereinbart wurde, ab Betriebsort von C&D auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mehr- und Minderlieferungen bis 5% sind gestattet und werden anteilig zum vereinbarten Preis verrechnet. Für die Gleichheit zwischen Musterdruck und Auflagendruck bzw. zwischen Original und Auflagendruck wird nicht gewährleistet, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Geringe Abweichungen in Farbnuancen oder im Format berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für Satz- und Ausführungsfehler, welche der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Musterdrucken übersehen hat, ist C&D nicht haftbar. Telefonisch durchgegebene Änderungen werden von C&D ohne Haftung für deren Richtigkeit durchgeführt. Der Lieferumfang beinhaltet eine einfache Verpackung der Erzeugnisse. Wird vom Auftraggeber eine spezielle Verpackung (Paletten, starker Karton, Kisten etc.) gewünscht, so kann diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Lieferzeit und Höhere Gewalt: Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Auftrageingangs sobald alle notwendigen Unterlagen klar und eindeutig zur Bearbeitung zur Verfügung stehen und eine Auftragsbestätigung vorliegt. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine zugesagt wurden. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Musterdrucken wird der Lauf der Lieferzeit bis zur Druckfreigabe verlängert. Die Lieferfristen verlängern sich entsprechend bei Höherer Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Streik, Aufruhr, Bürgerkrieg, Krieg oder kriegsähnlichen Handlungen, beschlagnahme, Embargo, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von C&D liegen. Preis und Zahlung: Die Preise sind in der jeweils gültigen Währung der Republik Österreich angeführt und zahlbar. Die Preise beruhen auf den derzeitigen Kostenfaktoren. Bei Änderungen behält sich C&D eine entsprechende Berichtigung vor. Soweit nicht anders vereinbart sind alle Zahlungen ohne Abzüge bei Lieferung bzw. Ausfolgung der Waren zu leisten. Wird die Rechnung auf dem Bankwege bezahlt so hat die Zahlung so zu erfolgen, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung auf dem Bankkonto von C&D eintrifft. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 18% p.a. sowie Mahnspesen in Anrechnung gebracht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit C&D die Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von C&D und darf bis zur vollständigen Bezahlung nicht weiterveräußert werden. Beanstandung von Mängel: Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. C&D hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Der Auftraggeber verzichtet darauf bei unwesentlichen Mängeln Preisminderung zu fordern. Bei versteckten Mängeln muss die Mängelrüge innerhalb von drei Monaten nach Lieferung angezeigt werden, widrigenfalls diese Mängel auch auf andere Weise nicht mehr geltend gemacht werden können. Haftung: Schadenersatzansprüche des Auftraggebers an C&D sind nur zulässig soweit der Schaden auf grobem Verschulden von C&D beruht und sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. C&D haftet nicht für Folgeschäden. Rücktritt des Auftraggebers: Der Auftraggeber kann jederzeit seinen einmal erteilten Auftrag zurückziehen. Er verpflichtet sich jedoch alle bis dahin entstandenen Kosten in voller Höhe zu bezahlen. Auftragsunterlagen: Beigestellte Daten, Manuskripte, Originale und sonstige Unterlagen werden von C&D bis einen Monat nach Erledi gung des Auftrags aufbewahrt. Dar überhinaus übernimmt C&D für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. Eigentumsrecht: Die von C&D hergestellten Datensätze, Zwischenprodukte und sonstigen zur Fertigstellung des Auftrags notwendigen Hilfsmittel bleiben, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde, das unveräußerliche Eigentum von C&D, auch wenn der Auftraggeber für diese Wertersatz geleistet hat. Auftragsvereinbarungen: Alle Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Mündliche Nebenabreden sind, soweit sie nicht schriftlich bestätigt wurden, nicht bindend. Urheber- und Vervielfältigungsrecht: Insoweit der Auftragnehmer (C&D) selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Kopier- und Druckerzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten (§16 Urheberrechtsgesetz); im übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers (C&D) unberührt. C&D steht das ausschließliche Recht zu, die von ihr hergestellten Vervielfältigungsmittel (z.B. Satz, Datenerstellung) und Zwischenprodukte zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. C&D ist nicht verpflichtet derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben. Die Kopier/Druckvorlagen zu vervielfältigen oder sonstwie zu benutzen sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte zustehen, die für die Ausführung des Auftrages Dritten gegenüber erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet C&D gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündung hin nicht als Streitgenosse von C&D dem Verfahren bei, so ist C&D berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten. Gerichtsstand: Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz von C&D. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten die C&D betreffen ist der Geschäftssitz von C&D. Abweichungen: Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit. Nebenabreden bedürfen der Schriftlichkeit um gültig zu sein. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter, die von diesen abweichen, sind für C&D nicht verbindlich. Auch dann nicht, wenn vom Auftraggeber Bezug genommen wird und C&D im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von C&D bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus welchen Gründen auch immer nicht wirksam sein sollten. |
